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Kostenübernahme bei Kuren

Für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen

Natürlich können Sie jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Aber fast jeder von uns hat einen Anspruch darauf, dass ein Träger unseres Sozialversicherungssystemsdie Kosten einer Kur ganz oder teilweise übernimmt oder bezuschusst. Erster Ansprechpartner ist ihr behandelnder Arzt. Auch der Betriebs- oder Vertrauensarzt kann die Dringlichkeit einer Kur bescheinigen. Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, ob die Kur von der Kasse oder der Rentenversicherung getragen werden soll. Bei einer ambulanten Kur oder Kompaktkur können sie den genauen Aufenthaltszeitraum selbst aussuchen und die Unterkunft direkt bei dem Gastgeber Ihrer Wahl buchen. Die Therapie wird unter Aufsicht eines Badearztes festgelegt.

 

Wichtig: Klären Sie die Frage der Kostenübernahme oder eines Zuschusses immer vor Kurantritt. Bitte reservieren Sie eine Unterkunft erst dann, wenn Ihnen eine Kurgenehmigung vorliegt.

 

 

Für Privatpatienten

Für Privatpatienten gelten die jeweiligen Regelungen des individuellen Versicherungsvertrages.Normalerweise ist die Verordnung von Heilmitteln,wie Massagen, etc. auch außerhalb einer Kur unproblematisch. Die Kostenerstattungist je nach Vertragslage unterschiedlich.

 

Bei ausgewiesenen Partnern des Fontamar istein Barcode erhältlich, den Sie auf Ihre Gästekartekleben und somit 5 % Rabatt auf allenicht medizinisch verordneten Angebote desFontamar erhalten können.

 

 

Friedrichskooger Kurmittelhaus Fontamar

Schulstraße-West 14

25718 Friedrichskoog

 

Tel: 0 48 54 · 90 02 0

Fax: 0 48 54 · 90 02 33

 

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