Kostenübernahme bei Kuren
Für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen
Natürlich können Sie jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Aber fast jeder von uns hat einen Anspruch darauf, dass ein Träger unseres Sozialversicherungssystemsdie Kosten einer Kur ganz oder teilweise übernimmt oder bezuschusst. Erster Ansprechpartner ist ihr behandelnder Arzt. Auch der Betriebs- oder Vertrauensarzt kann die Dringlichkeit einer Kur bescheinigen. Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, ob die Kur von der Kasse oder der Rentenversicherung getragen werden soll. Bei einer ambulanten Kur oder Kompaktkur können sie den genauen Aufenthaltszeitraum selbst aussuchen und die Unterkunft direkt bei dem Gastgeber Ihrer Wahl buchen. Die Therapie wird unter Aufsicht eines Badearztes festgelegt.
Wichtig: Klären Sie die Frage der Kostenübernahme oder eines Zuschusses immer vor Kurantritt. Bitte reservieren Sie eine Unterkunft erst dann, wenn Ihnen eine Kurgenehmigung vorliegt.
Für Privatpatienten
Für Privatpatienten gelten die jeweiligen Regelungen des individuellen Versicherungsvertrages.Normalerweise ist die Verordnung von Heilmitteln,wie Massagen, etc. auch außerhalb einer Kur unproblematisch. Die Kostenerstattungist je nach Vertragslage unterschiedlich.
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Friedrichskooger Kurmittelhaus Fontamar
Schulstraße-West 14
25718 Friedrichskoog
Tel: 0 48 54 · 90 02 0
Fax: 0 48 54 · 90 02 33















