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Tourismus-Service Friedrichskoog |
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Seite: Kurabgabe KurabgabeFriedrichskoog ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Erstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Gemeinde einen Kurbeitrag. Dieser Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob Sie die Bad- und Kureinrichtung nutzen oder nicht.
Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Zeitraum 1. März bis 30. Oktober im Gemeindebereich Friedrichskoog aufhalten, ohne hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben ( ortsfremd ). Ortsfremd ist auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, aber nicht ständig im Gemeindebereich wohnt ( also den Hauptwohnsitz nicht in Friedrichskoog hat ).
Der Gast ist verpflichtet, die Kurabgabe innerhalb von 24 Std. nach Ankunft zu entrichten. Diese Kurabgabe wird vom Vermieter eingezogen und an die Kurkasse abgeführt.
Mit dem Ausfüllen des entsprechenden Kurtaxformulares ist auch gleichzeitig die polizeiliche Anmeldung gem. Landesmeldegesetz erledigt.
Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in Friedrichskoog und wird lt. Satzung erhoben. Sie wird nach der Dauer des Aufenthaltes berechnet – An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag.
Auskünfte über Befreiungen und Sonderregelungen erhalten Sie beim Tourismus-Service.
Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird der zuviel bezahlte Kurbeitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte. Der Wohnungsgeber bescheinigt die vorzeitige Abreise.
Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes (Tageskurabgabe) erhoben und beträgt je Tag
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