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Aktuelle Corona-Hinweise

Seit dem 19.03.2022 ist in Schleswig-Holstein die 3G-Regel für die Beherbergung entfallen. Gäste müssen keinen Nachweis mehr vorlegen, um in Schleswig-Holstein beherbergt zu werden.

Weitere Informationen zu Ausnahmen finden Sie in unseren FAQs.

Sobald es neue Regelungen gibt, werden wir Sie hier informieren.
Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise in Friedrichskoog über die aktuellen Einreisebestimmungen des Landes Schleswig-Holstein und des RKIs:

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie hier:

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Hier finden Sie die allgemeinen Schutzmaßnahmen & Hygienetipps auf einen Blick.

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Häufig gestellte Fragen

Unter welchen Bedingungen ist ein Urlaub in Friedrichskoog möglich?

Seit dem 19.03.2022 ist in Schleswig-Holstein die 3G-Regel für die Beherbergung entfallen. Gäste müssen keinen Nachweis mehr vorlegen, um in Schleswig-Holstein beherbergt zu werden.

Wer gilt als genesen und wie kann der Nachweis erbracht werden?

Als genesen gilt, wer eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt. Der Nachweis des Genesenenstatus wird durch ein positives PCR-Testergebnis mit Datum erbracht, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 90 Tage ist.

Sind die Tests vor Ort kostenfrei?

Die bislang kostenlosen Corona-Bürgertests sind seit dem 30.06.2022 kostenpflichtig.

Wo kann ich in Friedrichskoog einen Test machen?

Teststation Marne  

Ehemaliges Blumenhaus Scholz, Süderstraße 56

Öffnungszeiten
Montag - Samstag: 09 - 11 Uhr  und  16 Uhr - 18 Uhr
Sonntag: 16 - 18 Uhr

Eine vorherige Terminbuchung ist nicht möglich.


Die bislang kostenlosen Corona-Bürgertests sind jetzt kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie hier >> 

Zur Übersicht der Teststationen in Schleswig-Holstein >>