Friedrichskoog Strand Sonnenuntergang

Kurabgabe in Friedrichskoog

Vorteile für Gäste im Norseeheilbad

Friedrichskoog ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Erstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Gemeinde einen Kurbeitrag. Dieser Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob Sie die Bad- und Kureinrichtung nutzen oder nicht.

Sie erhalten die Gästekarte bei Ihrem Vermieter oder im Tourismus-Service Friedrichskoog.

Flyer zu Ihrer Gästekarte und zur Kurabgabe herunterladen (PDF)

Vorteile mit der Gästekarte

Mit Ihrer Gästekarte haben Sie zahlreiche Vergünstigungen. Viele Angebote können kostenlos oder mit einer deutlichen Ermäßigung genutzt werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Freie Nutzung des Grünstrandes
  • 10 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise des Meerwasserbades im GTZ (auf Einzelpreise)
  • Kostenloser Verleih von Volleybällen und Boulekugeln
  • Freie Nutzung der Gemeindebücherei im Haus des Kurgastes (Bücher, Gesellschaftsspiele, Hörbücher, DVDs, u.v.m.)
  • Ermäßigung der Tages Parkgebühr
  • Ermäßigung beim Strandkorbverleih
  • Kostenlose Spiele, Aktionen und Veranstaltungen
  • Preisaktion beim Fahrradverleih Claßen (7 Tage radeln, 5 Tage zahlen)
  • 50 % Rabatt auf den Tageseintritt für Erwachsene im Steinzeitpark Dithmarschen in Albersdorf
  • 10 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis Modellbahn-Zauber in Friedrichstadt
  • kostenloser einmaliger Strandbesuch vieler Orte in Schleswig-Holstein, auch die Nutzung von anderen mit der Kurkarte/ Gästekarte vergünstigten Einrichtung oder der Besuch von Veranstaltungen
  • 10% Ermäßigungen auf alle Kulturhistorischen Stadtführungen in Meldorf (dienstags Mai-Sept.)

Preise Kurabgabe in Friedrichskoog

Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes (Tageskurabgabe) erhoben und beträgt je Tag:

für Erwachsene

  • vom 01. März bis 30. April sowie vom 01. bis 30. Oktober 1,70 EUR
  • vom 01. Mai bis 30. September 2,50 EUR

für jedes alleinreisende Kind

  • vom 01. März bis 30. April sowie vom 01. bis 30. Oktober 0,50 EUR
  • vom 01. Mai bis 30. September 1,00 EUR

für eine Jahreskurkarte

  • für Erwachsene 43,00 EUR
  • für das 1. alleinreisende Kind einer Familie 7,00 EUR
  • für das 2. alleinreisende Kind einer Familie 5,00 EUR
  • für Einwohner und ihnen gleichgestellte Personen 15,00 EUR   

Eigentümer von Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer jeweils für sich und ihre Familienangehörigen die Kurabgabenbeträge der Jahreskurkarte.

Die Jahreskurabgabe berechtigt zum Aufenthalt während des gesamten Jahres. Der Aufenthalt braucht nicht zusammenhängend genommen werden. Bereits gezahlte und nach den Tagen abgerechnete Kurabgabe wird auf die Jahreskurabgabe angerechnet.

Weitere Informationen zur Kurabgabe

Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Zeitraum 1. März bis 30. Oktober im Gemeindebereich Friedrichskoog aufhalten, ohne hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben ( ortsfremd ). Ortsfremd ist auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, aber nicht ständig im Gemeindebereich wohnt ( also den Hauptwohnsitz nicht in Friedrichskoog hat ).

Der Gast ist verpflichtet, die Kurabgabe innerhalb von 24 Std. nach Ankunft zu entrichten. Diese Kurabgabe wird vom Vermieter eingezogen und an die Kurkasse abgeführt.

Mit dem Ausfüllen des entsprechenden Kurtaxformulares ist auch gleichzeitig die polizeiliche Anmeldung gem. Meldegesetz erledigt.

Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in Friedrichskoog und wird lt. Satzung erhoben. Sie wird nach der Dauer des Aufenthaltes berechnet – An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag.

Auskünfte über Befreiungen und Sonderregelungen erhalten Sie beim Tourismus-Service Friedrichskoog oder im Flyer zur Gästekarte.

Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird der zuviel bezahlte Kurbeitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte. Der Wohnungsgeber bescheinigt die vorzeitige Abreise.